Allgemeine Verkaufsbedingungen
Präambel
France IX Association, im Folgenden "Association" genannt, hat sich zum Ziel gesetzt, die private und öffentliche Nutzung des französischen und französischsprachigen Internets zu fördern und die lokalen und globalen Akteure der Netzzusammenschaltung zu vereinen und zu animieren.
Ihre wichtigsten Ambitionen sind:
- die Gemeinschaft der Mitglieder zu beleben, indem sie den Austausch von Fachwissen und Erfahrungen erleichtert,
- technische und operative Informationen sowie Branchenbeobachtungen auszutauschen,
- an Informationsveranstaltungen sowie an technischen und populärwissenschaftlichen Schulungen teilzunehmen und diese zu organisieren,
- französische und internationale Internetakteure zusammenzubringen,
- die Entwicklung, Innovation und Sicherheit von Internetdiensten zu fördern,
Diese im Folgenden als "Dienst" bezeichneten Aktivitäten werden dem Nutzer angeboten, der im Folgenden als "Mitglied" bezeichnet wird.
Das Mitglied kann Mitglied der Vereinigung sein oder nicht. Das Mitglied ist eine öffentliche oder private Einrichtung, die in Frankreich oder in ihrem Herkunftsland offiziell registriert ist. Das Mitglied muss alle von der Vereinigung angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, um den Dienst einzurichten und zu unterhalten. Das Mitglied verpflichtet sich, nicht zu versuchen, den Betrieb des Dienstes oder Dritte zu schädigen, indem es die von der Vereinigung zur Verfügung gestellten Dienste nutzt.
Die vorliegenden Bedingungen können jährlich nach eigenem Ermessen von France IX Association geändert werden.
Artikel 1 - Zweck
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die "Bedingungen") beschreiben die Bedingungen, unter denen das Mitglied den Dienst nutzen kann. Der Inhalt des Dienstes wird in dem vom Mitglied unterzeichneten Angebot beschrieben. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass sie sich im Falle von Änderungen, die sich auf die vorliegenden Bedingungen auswirken könnten, innerhalb eines Monats zusammensetzen werden, um die vorliegenden Bedingungen gegebenenfalls zu ändern oder einen Zusatzvertrag zu erstellen.
Artikel 2 - Inhalt des Dienstes
Der Verein verpflichtet sich, den Dienst gemäß diesen Bedingungen, den im Angebot angegebenen Sonderbedingungen (falls vorhanden) und unter der Bedingung, dass das Mitglied die in den dem Mitglied zur Verfügung gestellten Dokumenten des Dienstes angegebenen bewährten Praktiken befolgt, sowie unter Einhaltung dieser Bedingungen zu erbringen.
Artikel 3 - Unterbrechung des Dienstes
Der Dienst kann von der Vereinigung unterbrochen werden. Die Vereinigung muss das Mitglied auf elektronischem Wege über die vorübergehende oder endgültige Einstellung eines Dienstes informieren.
Artikel 4 - Finanzielle Bedingungen
Das Mitglied verpflichtet sich, seine Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Das Mitglied wird darüber informiert, dass die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags von der Vereinigung geändert werden kann, wie in der Satzung der Vereinigung vorgesehen.
Das Abonnement ist nachträglich fällig und die Zahlung muss bei Erhalt der Rechnung erfolgen. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag sind ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Formalitäten Zinsen in Höhe des Dreifachen des Basiszinssatzes der Bank am Fälligkeitstag zu zahlen.
Sofern nicht anders angegeben, ist die Rechnungsstellung standardmäßig jährlich. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das folgende Bankkonto:
- Bank: QONTO
- IBAN: FR76 1695 8000 0182 8994 0746 936
- BIC/Swift: QNTOFRP1XXXX
- BIC Partnerbank für Swift falls erforderlich: TRWIBEB3XXXX
Jede andere Form der Zahlung wird nicht akzeptiert oder ist Gegenstand einer Zusatzvereinbarung. France IX Association behält sich das Recht vor, dem Mitglied Buchhaltungs- und Bankbearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
Bei der Zahlung muss das Mitglied in den Überweisungsinformationen zwingend die Rechnungsnummer angeben. Zahlungen, die ohne Angabe der Rechnungsnummer eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Gebühren für den Dienst können jährlich geändert werden. Das Mitglied wird drei (3) Monate im Voraus über die Anwendung der neuen Tarife informiert.
Um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, kann die Vereinigung die Form, die Berechnungsmethode oder jedes andere Element der Rechnungsstellung ändern. Wenn eine solche Änderung die Buchhaltung des Mitglieds beeinträchtigen könnte, wird France IX Association das Mitglied innerhalb von zwei (2) Monaten vor der Einführung der neuen Rechnungsstellung darüber informieren.
Die Zahlung muss nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
Artikel 5 - Verantwortlichkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haftung des Vereins strikt auf die Durchführung des Dienstes beschränkt ist. Der Verein haftet in keinem Fall, außer im Falle eines Verschuldens seinerseits, für Folgen und Schäden, die insbesondere auf Unterbrechungen des Dienstes zurückzuführen sind, die außerhalb des Willens und der Kontrolle des Vereins liegen.
Artikel 6 - Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, alle Dokumente und Informationen, Techniken und Methoden, die die andere Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung betreffen, im Folgenden "Informationen" genannt, vertraulich zu behandeln.
Dementsprechend verpflichten sich die Parteien zu :
- Die Informationen streng vertraulich behandeln;
- Sie dürfen nichts unternehmen, was die Vertraulichkeit der Informationen direkt oder indirekt beeinträchtigen könnte;
- dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieses Artikels sowohl von ihren Mitarbeitern als auch von den Mitarbeitern ihrer etwaigen Tochtergesellschaften oder verbundenen Strukturen sowie von ihren etwaigen externen Auftragnehmern eingehalten werden.
Die in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen gelten für die Dauer dieser Bedingungen.
Die Geheimhaltungsverpflichtungen werden hinfällig, wenn die Informationen ohne Zutun der verpflichteten Partei öffentlich zugänglich werden.
Artikel 7 - Dauer
Die Bedingungen treten mit dem Datum der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags (im Folgenden "Vereinbarung") bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres in Kraft.
Die Bedingungen verlängern sich danach stillschweigend um aufeinanderfolgende Jahresperioden, sofern sie nicht von einer der beiden Parteien per Einschreiben mit Rückschein mindestens sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden.
Artikel 8 - Kündigung
Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 8 "Laufzeit" oben wird vereinbart, dass sechs (6) Monate nach Unterzeichnung des Vertrags jede der Parteien das Recht hat, den Vertrag jederzeit per Einschreiben mit Rückschein unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zu kündigen, die der anderen Partei gemäß den Bedingungen des Artikels
Sollte eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen, nachdem sie die säumige Partei per Einschreiben mit Rückschein gemahnt hat, das 15 Tage lang nach Erhalt wirkungslos geblieben ist.
Artikel 9 - Bedingungen für die Nutzung der Marken
Die Vereinigung kann auf das Mitglied als Nutzer des Dienstes verweisen. Das Mitglied kann auch auf seine Präsenz im Dienst verweisen.
Die Nutzungsbedingungen (im Folgenden "Nutzungsbedingungen") sollen die Beziehungen des Verbands zu Akteuren, die seine Marken und Logos verwenden, und die einzuhaltenden geschäftlichen Vorgehensweisen präzisieren.
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen die Bedingungen für die Nutzung der Marke des Verbandes und der damit verbundenen Kommunikationselemente festlegen, und zwar sowohl in Bezug auf die Aspekte der Grafikcharta als auch in Bezug auf die Verpflichtungen der Mitglieder des Verbandes, insbesondere in Bezug auf Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und Dienstleistungsangebote im Bereich der elektronischen Kommunikation.
Die Marke der Vereinigung und die damit verbundenen Marken wurden von der Vereinigung beim Institut National de la Propriété Industrielle angemeldet.
Die Nutznießer des Rechts zur Verwendung der Marken des Vereins sind die Mitglieder des Vereins. Um diese Marken nutzen zu können, müssen die Mitglieder die Bestimmungen dieses Dokuments einhalten.
Das Mitglied wird gebeten, sich mit dem Verband in Verbindung zu setzen, um das Logo und die Grafiken der Marke zu erhalten. Jegliche Kommunikation über die Marke erfolgt unter Einhaltung der Grafikcharta. Die Marke darf von den Nutznießern des Nutzungsrechts auf allen kommerziellen Medien ihrer Wahl sowie auf ihrer Website verwendet werden. Dieses Nutzungsrecht ist streng persönlich und kann unter keinen Umständen an Dritte abgetreten oder übertragen werden, weder kostenlos noch gegen Entgelt. Das Recht zur Nutzung der Marke bleibt bestehen, solange die Bestimmungen der Bedingungen eingehalten werden und das Mitglied und der Verband in einer Geschäftsbeziehung stehen.
Alle Logos und Marken unterliegen den Nutzungsbedingungen für Marken und Logos, die mit der Vereinigung verbunden sind. Diese sind auf der Website der Vereinigung einsehbar.
Artikel 10 - Öffentlichkeit
Das Mitglied ermächtigt die Vereinigung, den Namen und das Logo des Mitglieds auf :
- ihre Webseiten ;
- soziale Netzwerke ;
- ihre gedruckten Kommunikationselemente (Broschüren, Dokumentationen) ;
- ihre "kommerziellen" Dokumentationen (Präsentationen in gedruckter Form oder als elektronische Dias).
Das Mitglied gibt die Möglichkeit, eine Pressemitteilung durch den Verband zu erstellen. Diese Pressemitteilung wird vorab von der Marketing- und Kommunikationsabteilung des Unternehmens des Mitglieds überprüft.
Zu diesem Zweck verpflichtet sich das Mitglied, dem Verein umgehend den Namen, Vornamen, die Funktion, die Telefonnummer und die E-Mail-Adressen einer Person mitzuteilen, die für das Marketing und die Kommunikation des Unternehmens des Mitglieds verantwortlich ist.
Artikel 11 - Verschiedene Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Bedingungen durch ein Gesetz, eine Verordnung oder ein zuständiges Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben alle anderen Bestimmungen in ihrer Kraft und Tragweite erhalten und die Wirkung der Ungültigkeit gilt nur für den unmittelbar betroffenen Teil der Bedingungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Die Nichtverfolgung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung der Nutzungsbedingungen darf nicht als Verzicht auf die Verfolgung eines späteren Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung ausgelegt werden.
Im Falle des Eintretens eines Falles höherer Gewalt im Sinne der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs werden die Verpflichtungen, die Gegenstand dieser Bedingungen sind, bis zur Beendigung des entsprechenden Ereignisses ausgesetzt.
Die Vereinbarung, die Gegenstand dieser Bedingungen ist, gilt als in Bezug auf die Person beider Parteien geschlossen. Aus diesem Grund kann keine der Parteien ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise delegieren oder abtreten.
Alle anderen Dokumente begründen keine Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden Bedingungen, wenn sie nicht zuvor Gegenstand eines Zusatzes waren, der dem Angebot beigefügt wurde. Insbesondere sind alle allgemeinen Kaufbedingungen oder ähnliche Bedingungen, die die Modalitäten und die Zahlungsfrist für den Dienst durch das Mitglied ändern, ausgeschlossen.
Die Bedingungen ersetzen alle vorherigen Gespräche oder Schriftstücke, die die Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Bedingungen geführt haben.
Nur die französische Sprache wird für die Auslegung der Bedingungen akzeptiert.
Artikel 11 - Streitigkeiten
Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem französischen Recht. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien und in Ermangelung einer gütlichen Einigung weisen der Verein und das Mitglied den Gerichten von Paris die Zuständigkeit zu, auch im Falle einer Vielzahl von Beklagten oder eines Garantieanspruchs, und zwar auch im Falle einer einstweiligen Verfügung.
Artikel 12 - Beziehungen zwischen den Parteien :
Das Mitglied muss FranceIX Association die Kontaktdaten derjenigen Personen mitteilen, die mit der Association in Verbindung stehen werden:
Rolle | Vorname Name | |
Leitung | ||
Handel | ||
↪Lo_Cf_200D↩Buchhaltung | ||
↪Lo_Cf_200D↩Kommunikation | ||
Technik |
Am 19. September 2023